Verschreibung

So erhältst du HYPA

Lade die diTA auf dein Handy, registriere dich und lege dein Benutzerkonto an.

Die Nutzung von HYPA ist ab dem Zeitpunkt der Zulassung als digitale Gesundheitsanwendung (ca. 10/23) bei ärztlicher Verordnung kostenlos. Erkundige dich diesbezüglich bei deinem behandelnden Hausarzt/Facharzt etc.

Hast du eine Verschreibung für HYPA erhalten, reichst du sie bei deiner Krankenkasse ein. Du erhältst einen Rezept- bzw. Freischaltecode. Diesen gibst du bei der ersten Nutzung der diTA ein, anschließend kannst du HYPA uneingeschränkt nutzen.

Ab ca. 10/23 gilt HYPA nicht nur als Medizinprodukt, sondern als digitale Gesundheitsanwendung. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die diTA ab dem Mindestalter von 18 Jahren, wenn die ärztliche Diagnose Hypertonie I oder II vorliegt.

Ab ca. 10/23:

Diagnose: Hypertonie I oder II. Verordnung der DIGA-HYPA- für 90 Tage. (Dann muss das Rezept erneuert werden).

Ab ca. 10/23 gilt HYPA nicht nur als Medizinprodukt, sondern als digitale Gesundheitsanwendung. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die diTA ab dem Mindestalter von 18 Jahren, wenn die ärztliche Diagnose Hypertonie I oder II vorliegt.

Ab ca. 10/23:

Diagnose: Hypertonie I oder II. Verordnung der DIGA-HYPA- für 90 Tage. (Dann muss das Rezept erneuert werden).

Ein diesbezüglicher Antrag wurde gestellt. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir sie hier teilen.

Eine diTA auf Rezept verordnet zu bekommen, bedeutet die Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung. Eine solche kann von Ärzten aller Fachrichtungen, sowie Psychotherapeuten verschrieben werden. Wenn die entsprechende Diagnose vorliegt und keine Kontraindikationen dagegen sprechen, werden die Kosten für die diTA von den gesetzlichen Krankenkassen zur Gänze übernommen.

Damit eine aus einem Medizinprodukt eine DiGA wird, erfolgt u.a. eine umfassende Prüfung durch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) unter anderem zu Sicherheit, Leistung, Datenschutz, medizinische Qualität etc.

HYPA kann ab ca. 10/23 von Ärzten aller Fachrichtungen verordnet werden.

Außerdem wird HYPA in verschiedenen Unternehmen als Service zur Gesunderhaltung/Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter angeboten. Erkundige dich beim Gesundheitsmanagement/Betriebsarzt etc. deines Arbeitsplatzes diesbezüglich.

Ab der Zulassung zur DiGA entstehen für den Nutzer keine Kosten, da die Abrechnung direkt über die Krankenkasse stattfindet.

Falls dein Arbeitgeber die Kosten für die diTA übernimmt, ist die Nutzung für dich ebenfalls kostenlos.

Der Code ist für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Die Erstverordnung erfolgt für 90 Tage und wird nicht automatisch verlängert. Im Anschluss muss beim Arzt ein Folgerezept ausgestellt werden, eine Verlängerung ist bis zu 12 Monaten möglich.

Wenn die Verordnung über das Gesundheitsmanagement deines Arbeitgebers erfolgt ist, erkundige dich bitte dort bezüglich des Folge-Codes.

Der Folge-Code kann einfach in der diTA eingegeben werden.

Nein, wir geben weder an einen Arzt noch an eine Krankenkasse etc. Daten von dir weiter. Auch dein Arbeitgeber erhält keine diesbezüglichen Informationen. Du alleine entscheidest, mit wem du sie teilst. Näheres zur Datennutzung findest du in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Nachdem du das Rezept bei der Einreichung gegen einen Code getauscht hast, werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Für dich gibt es nichts weiter zu tun.

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, kannst du zeit- und ortsunabhängig individuell mit deinem Programm starten.